Verordnung über die Kulturförderung

Mit dem Erlass einer Verordnung über die Kulturförderung war beabsichtigt, ein kulturpolitisches Zeichen zu setzen. Sie war ein Bekenntnis zur Kulturstadt und signalisierte, dass die bewährte Praxis der Kulturförderung gesichert und weiterhin mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden sollte, damit Winterthur auch in Zukunft als bedeutende Kulturstadt erhalten bleiben und diesem Ruf gerecht werden kann. Die GLP begrüsste den Erlass einer Verordnung über die Kulturförderung. Damit wäre die Kulturförderung der Stadt Winterthur erstmals und neu auf die notwendige materiell-rechtliche Grundlage gestellt worden.