«Good Governance»

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«Good Governance»

Kolumne von Urs Glättli, GLP-Kantonsrat, Winterthur

 

«Good Governance»

Anlässlich der täglichen Schlagzeilen unter der Rubrik Ausland ist das Thema «Good Governance» aktueller denn je. Gemeint ist die Art und Weise, in der im Staat Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Dabei ist «Good Governance» eben nicht Theorie, sondern ernste Praxis. In der Schweiz sind wir in der glücklichen Lage, dass wir auf Bundes-, Kantons- und Stadtebene über ein rechtsstaatlich ausgeklügeltes, politisch stabiles und demokratisch zugängliches Staats- und Regierungssystem verfügen. Trotzdem gilt es gerade als Parlament und insbesondere im Kantonsrat, die «gute Regierungsführung» stetig zu überprüfen:

Ist es gut, wenn ein Mitglied der Regierung dem Aufsichtsorgan eines verselbständigten Aufgabenträgers vorsteht? Ist es gut, wenn eine Stadt durch mehrere, verschiedene Regierungen – einer allgemeinzuständigen und einer spezifisch sachzuständigen – geführt wird? Wohl kaum. Ersteres führt zu inhärenten Interessenkonflikten zwischen Betriebs- und allgemeiner Staatsaufsicht, steht quer und schräg zur vollzogenen Verselbständigung der Aufgabenträgerschaft und führt zu einer Überforderung der Regierung. Die «janusköpfige Stadtführung» wiederum führt zu Doppelspurigkeiten, Kompetenzkonflikten und komplizierten und teuren Abläufen, beispielsweise bei der Budgetierung und Investitionsplanung, bei der strategischen Legislaturplanung und dem zwischenbehördlichen Informationsfluss.

Trotzdem wird die Zürcher Universität und werden die drei Zürcher Fachhochschulen, also die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW mit Sitz in Winterthur, die Zürcher Hochschule der Künste ZHdK und die Pädagogische Hochschule Zürich PHZH, nicht von einem unabhängigen Mitglied ihres Anstaltsrates strategisch geführt und beaufsichtigt, sondern – seit ihrer Gründung immerfort – vom abdelegierten Mitglied des Zürcher Regierungsrates, mithin und aktuell der Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner. In anderen Kantonen, insbesondere bei den Universitäten St. Gallen und Basel, kommt diese Aufgabe, die einem 20-30%-Pensum gleichkommt, einem von der Regierung unabhängigem Mitglied zu. Neu soll die Zürcher Regierung in diesen Anstaltsräten zwar noch vertreten sein, diese jedoch nicht mehr präsidieren dürfen. Das garantiert den Informationsfluss zu den bildungspolitisch bedeutsamen interkantonalen Konkordaten, eliminiert jedoch die Machtballung und die pensumsmässige Überforderung unserer Bildungsdirektorin.

Eine betreffende parlamentarische Initiative ist auf gutem Weg. Der Kantonsrat wird – wohl noch bis vor den kommenden Erneuerungswahlen – die angezeigte «Kronenoperation» durchführen, die zwei «Präsidiums-Zacken» entfernen und die besagte Machtballung der Bildungsdirektorin lösen.

Ein ebensolcher, vom Kantonsrat vorläufig unterstützter Vorstoss – kombiniert mit einem überwiesenen Postulat – wird die Möglichkeiten ausloten, ob und wie auf den Zwang der Doppelspurigkeit von Stadtrat und Schulpflege verzichtet werden kann. Die heute den Schulpflegen verbliebenen Aufgaben könnten ohne Weiteres auch vom Stadtrat und seiner Verwaltung sowie den übrigen Schulorganen oder einer dem Stadtrat unterstellten Schulkommission ausgeübt werden. Das kantonale Recht schreibt im Bildungs- und Volksschulbereich längst – ohne Witz bis zu den Lunch-Checks des Lehr-, Schulleitungs- und Vikariatpersonals – detailliert und dicht vor, was die Zürcher Volksschule für Leistungen zu erbringen hat und wie diese auszugestalten sind. Der verbliebene Umsetzungsspielraum ist so gering, dass es dafür keiner sachspezifischen Exekutivbehörde «Schulpflege» mehr bedarf. Stimmt der Souverän der Gemeinden einer Vereinfachung der Gemeindeführung an der Urne zu, soll neu folgerichtig eine Stadtführung ohne doppelspurige Exekutive möglich sein.