Kolumne von Urs Glättli, GLP-Kantonsrat, Winterthur
Wohnen tut Not
Politik ist dazu da, die Bedürfnisse der Bevölkerung zu spüren, für ihre Probleme soweit notwendig Lösungen zu entwickeln und dafür auch die Verantwortung zu übernehmen. Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen aller. Die Nachfrage nach Wohnungen ist hoch, das Angebot beschränkt. Wohnbau ist teuer geworden. Waren es früher mehr private Familien, die Wohnungen gebaut haben, wird der Wohnmarkt mehr und mehr von institutionellen Anlegern beherrscht, weil – infolge des Anlagenotstands – das Geld sich hier vermehren soll. Im Ergebnis führt das mehr und mehr zu Wohnungsnot.
Mit der Initiative «Für mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich!» kommt eine Vorlage zur Abstimmung, die einen Beitrag zur Lösungsfindung leistet. Mit einem – doppelt fakultativen – Vorkaufsrecht erhalten die Zürcher Gemeinden in ihrem Werkzeugkasten ein zusätzliches Instrument. Die Gemeindeautonomie wird geweitet und soweit ist die Initiative auch liberal, weil sie etwas aus kantonal-öffentlichem Interesse ermöglicht, was heute verboten ist. Doppelt fakultativ ist es, weil Winterthur z.B. das Vorkaufsrecht zuerst generell und auch konkret aktivieren muss. Soweit handelt es sich um einen angemessenen Vorschlag. Es gibt den Gemeinden einen Hebel in die Hand, der es ihnen ermöglicht, Liegenschaften Dritten zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zur Verfügung zu stellen und so, ihre Wohnpolitik verstärkt zu gestalten.
Untauglich wäre die Idee, das Vorkaufsrecht nur wenigen Gemeinden zu öffnen, deren Leerwohnungsquote 0.5% beträgt, oszilliert diese doch in wenigen Jahren erheblich. Z.B. lag diese Quote in Winterthur in den letzten 10 Jahren sechsmal über und viermal unter dieser Quote, wobei sie über die Jahre immer wieder mehrmals um diesen willkürlichen Wert schwankte. Was würde gelten? Auf was würde abgestellt?
Ich werde der Initiative für ein Vorkaufsrecht der Gemeinden zustimmen und bei einem Gegenvorschlag der Initiative den Vorzug geben. So leisten wir einen bescheidenen Beitrag, um den Bedürfnissen breiter Bevölkerungskreise Rechnung zu tragen, soweit es sich die Gemeinden dann leisten wollen und können.