Die Arbeit des Winterthurer Datenschutzbeauftragten ist stark gefragt. Die enorme Zunahme der erledigten Geschäfte zeigt, dass die Sensibilisierung in der Verwaltung angekommen ist. Dennoch warnen die Grünliberalen vor einer zu dogmatischen Auslegung, die den Bezug zur gesellschaftlichen Realität und modernen Lebenswelt verlieren könnte.
Der jüngste Tätigkeitsbericht des städtischen Datenschutzbeauftragten Tobias Naef belegt eine beeindruckende Dynamik: Die Zahl der erledigten Geschäfte verzeichnet einen massiven Anstieg von über 170 Prozent. Dies unterstreicht, wie stark die Expertise von Tobias Naef in der Winterthurer Verwaltung mittlerweile in Anspruch genommen wird. Die GLP Winterthur dankt Tobias Naef für seinen grossen und engagierten Einsatz.
Echter Mehrwert bei sensiblen Daten und Digitalisierung
Wo der Datenschutz echten Mehrwert bringt, steht aus Sicht der GLP ausser Frage. Die Beanstandungen im städtischen Archivraum – wo unverschlossene Lohn- und AHV-Daten zugänglich waren – sowie die datenschutzrechtliche Begleitung von modernen IT-Projekten wie der Einführung von Microsoft 365 (M365) zeigen exemplarisch, wo der Fokus liegen muss: beim dringenden Schutz der Privatsphäre der Angestellten und beim Schaffen von Rechtssicherheit für eine digitale Verwaltung.
Die Kluft zwischen Theorie und digitalem Alltag
Kritik äussern die Grünliberalen jedoch an einer zunehmend lebensfremden Auslegung des Datenschutzes im Alltag. Das im Bericht erwähnte Beispiel aus den Schulen illustriert diese Kluft deutlich: Dass ein klassischer Geburtstagskalender mit Fotos und Namen der Schulkinder nicht mehr im Korridor, sondern nur noch sichtgeschützt im Klassenzimmer aufgehängt werden darf, stösst bei der Mehrheit der Eltern und Lehrpersonen auf Unverständnis. Hier zeigt sich ein klarer Widerspruch zur gesellschaftlichen Realität. Während wir alle im Privatleben täglich ganz selbstverständlich und massenhaft persönliche Daten nutzen und teilen – sei es auf Social Media, bei Online-Einkäufen oder via Google Maps –, wirkt die behördliche Praxis im Vergleich dazu oft kleinlich und dogmatisch. Wenn der Datenschutz an Bodenhaftung verliert, riskieren wir, dass er in der Bevölkerung als praxisfern wahrgenommen wird.
Fazit: Verhältnismässigkeit sichert die Glaubwürdigkeit
Die Glaubwürdigkeit des Datenschutzes als wichtiges Grundrecht steht und fällt mit seiner Verhältnismässigkeit. Er muss dort ansetzen, wo echte Missbräuche drohen und wo im digitalen Zeitalter echte Risiken liegen, statt sich im bürokratischen Mikromanagement des Alltags zu verlieren.
Disclaimer: Dieser Beitrag wurde unter Beizug von künstlicher Intelligenz erstellt.