Freitag, 21. Juni 2019

GLP befürwortet neue Gemeindeordnung – Mitsprache von Parlament und Volk soll gestärkt werden

Die Gemeindeordnung ist die Winterthurer Stadtverfassung und darum von höchster politischer Bedeutung: Die Revision bietet die Chance, tragende Grundwerte einer modernen Stadtorganisation festzulegen, die geltenden politischen Spielregeln kritisch zu hinterfragen und Transparenz zu schaffen.

Präambel soll Ziele des Zusammenlebens festlegen

Die Grünliberalen befürworten die agil gehaltene Vorlage, soweit sie die Zuständigkeiten transparent, klar und praktisch ordnet. Die Gemeindeordnung soll jedoch nicht nur schlank, sondern auch wertvoll sein. Die GLP beantragt deshalb eine Präambel, die zum Ausdruck bringt, wie und wohin sich unsere Stadt entwickeln soll. Alternativ spricht sich die GLP für die Verankerung einer ökologischen Zielnorm in der Stadtverfassung aus.

 

Stärkung der demokratischen Mitwirkung

Trotz allem Goodwill gegenüber der stadträtlichen Vorlage hört für die GLP der Spass bei der Beschneidung demokratischer Rechte auf: Die demokratische Mitwirkung soll gefördert und nicht behindert werden. Im Vergleich zur kantonalen Ebene sind die bisher nötigen Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden bereits hoch. Die GLP lehnt eine weitere Erhöhung der Unterschriftserfordernisse daher ab. Die vom Stadtrat vorgesehene Erhöhung wäre im Übrigen mit +20% bei der Initiative bzw. +40% beim Referendum massiv.

 

Auch das Parlament soll gegenüber der einseitigen Vorlage des Stadtrates gestärkt werden.

 

Die GLP schlägt ein am Vorbild der Stadt Zürich orientiertes Nachtragskredit-System vor. Für neue Stellen zur Erfüllung neuer Aufgaben soll der Stadtrat dem Parlament eine eigene, gestaltbare Vorlage unterbreiten müssen.

 

Einfache Hierarchien und kurze Wege in einer schlagkräftigen Schulbehördenorganisation

 

Die Schulbehörden sind unter Wahrung von "checks and balances" schlagkräftig und transparent zu organisieren. Entsprechend soll die Antragsstellung gegenüber dem Parlament neu – wie vom Stadtrat vorgeschlagen –einheitlich durch diesen erfolgen. Dies ermöglicht die bessere Steuerung der Ausgaben im Schul- und Bildungsbereich. Kurze Wege und einfache Hierarchien sind den Grünliberalen auch bei der Wahl des Schulorganisationsmodells wichtig. Sie befürworten daher grundsätzlich die von den Kreisschulpflege-Präsidien beantragte und von der Zentralschulpflege unterstützte Alternativvariante. Sie betonen jedoch auch den gemeinsamen Nenner aller drei Varianten, welche bestehende Mängel beseitigen und alle die überwiesene GLP-Motion zur Reorganisation der Schulbehörden umsetzen würden.

 

Unter dem Motto: „Wir machen GLP“, hat ein parteiinterner, offener Ausschuss – in dem bis fünfzehn Mitglieder aktiv mitgewirkt haben – die Vernehmlassungsantwort entwickelt. Neben vier zentralen Grundsätzen wurden sechzehn konkrete Anträge und Vorschläge zur Vorlage formuliert. So braucht es weder eine „lex Beutler“, die sämtliche EDV-Investitionen der Mitwirkung des Parlaments entziehen und vom Referendumsrecht ausschliessen will, noch eine vorsorgliche „lex Barbara Günthard-Meier“, um Doppelmandate im Stadt- und Nationalrat zu verbieten. Jedoch schlägt die GLP vor, dass das Pensum für das Amt als Mitglied des Stadtrates mindestens 80% betragen soll. Die Möglichkeit eines 80%-Pensums würde auf allfällige familiäre Pflichten Rücksicht nehmen und zum Ausdruck bringen, dass das Amt als Stadtrat*in bei Doppelmandaten mit einem 80-100%-Pensum erfüllt werden müsste.

 

Urs Glättli, glp-Parteipräsident und Gemeinderat: «Die Vorlage zur Gemeindeordnung ist ein roher Diamant. Sie bedarf noch grünliberalem Schliff, um in Zukunft nachhaltig glänzen zu können.».