Der Stadtrat beantragt dem Parlament für 2018 elf und für 2019 sechseinhalb zusätzliche Stellen, um die Fall-Last in der Sozialhilfe zu senken und damit die Sozialhilfekosten ingesamt zu reduzieren. Die Grünliberalen werden diesen Antrag genau prüfen: Eine Stellenschaffung in diesem Ausmass ist sicher nicht gratis zu haben: Die GLP will, dass die Wirksamkeit der Stellenschaffung laufend überprüft und insbesondere gegenüber dem Parlament nachgewiesen wird. Zudem braucht es auch andere geeignete Massnahmen zur Eindämmung der Sozialhilfekosten.
Mit der Studie der ZHAW liegt das Ergebnis eines Postulats vor, das von der GLP initiiert wurde (Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Sozialhilfekosten; Geschäftsnr. 2014/078). Die Studie zeigt, dass sich die Aufwendungen für die Sozialhilfe mit einer massgeschneiderten Fallführung verringern lassen.
Die GLP findet die Ergebnisse grundsätzlich plausibel. Mit einer engermaschigen Betreuung kann dem Prinzip «Fördern und Fordern» besser Nachdruck verliehen werden. Nötig sind auch organisatorische Massnahmen, wie die konsequente Verschiebung zur kaufmännischen Fallführung, wenn keine sozialarbeiterischen Massnahmen nötig sind.
Die GLP ist mit dem Stadtrat einig, dass die finanzielle Wirkung der Umsetzung der empfohlenen Massnahmen durch eine geeignete unabhängige Stelle eng begleitet und kontrolliert werden muss. Die erhoffte Wirkung der Stellenschaffung ist jedoch nicht bloss dem Stadtrat, sondern auch besonders gegenüber dem Parlament nachzuweisen. Dies liesse sich mit einer möglichen Befristung der Stellenschaffung erreichen.
Das letzte Wort hat das Parlament: Bis dahin wird die GLP die Vorlage jedenfalls noch vertieft prüfen und beurteilen.
Mit Besorgnis nimmt die GLP die anhaltende Entwicklung steigender Soziallasten zur Kenntnis. Die Grünlibralen fordern deshalb weitere Anstrengungen zur Kostenreduktion sowie einen kantonalen Soziallastenausgleich, von dem insbesondere auch Winterthur profitieren könnte.