Es wird Zeit, dass mit der Veröffentlichung der neuen Parkplatzverordnung ein wichtiger Schritt genommen wird, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu schliessen. Leider fällt die Verabschiedung der neuen Parkplatzverordnung genau in die Wahlzeit, was gemeinsame Lösungen zwischen den Blöcken Links und Rechts erschwert. Der Handlungsspielraum der Stadt wurde zu Gunsten von möglichst vielen Parkplätzen ausgeschöpft. Dies wurde mit der Anhebung der Maximal-Werte und durch die grosszügige Einteilung in die Gebiete III – V erreicht. Diese Anpassung führt in einer Stadt, wo zu den Hauptverkehrszeiten die Strassen überlastet sind, mittel- und längerfristig zu noch mehr Verkehr und Stau.
Die GLP bemängelt, dass der Handlungsspielraum beim Maximum bis an das Machbare ausgeschöpft wurde, jedoch nicht im gleichen Rahmen beim Minimum. Markus Nater, glp Gemeinderat und Mitglied Kommission Bau und Betriebe: «Es ist fraglich, ob bei Wohnungsneubauten in zentrumsnaher Lage heute noch Parkplätze notwendig sind oder ob Techfirmen solche benötigen. So wird nach in Kraft treten der PPVO auf diesen Mindestparkplatzflächen bei Techfirmen nichts bewegt und nichts erschaffen werden. Und das auf so wertvollem zentrumsnahen Gebiet. Leider fehlt bezüglich Parkplatzsituation nach wie vor eine Gesamtsicht in der Stadt Winterthur. Dies, da in Winterthur als einzige Grossstadt die Anzahl der Parkplätze nicht bekannt ist. So ist keine Aussage möglich, wie stark die neue PPOV die Anzahl Parkplätze gegenüber der Wegleitung 1997 bzw. der abgelehnten PPV aus Gesamtsicht der Stadt Winterthur beeinflussen wird.