Es ist nicht weg zu diskutieren, dass die Leistungen für angehende Rentnerinnen und Rentner auch heute noch überdurchschnittlich hoch sind. Für diese zu hohen Leistungen muss jemand aufkommen, seien es die Steuerzahlenden oder die Arbeitnehmenden der Stadt. Wenn der Stadtrat in seiner Medienmitteilung darauf hinweist, dass die vorgeschlagenen Massnahmen für angehende Rentnerinnen und Rentner zu Einbussen von bis zu 13% führen, ist dies der Tatsache geschuldet, dass man mit den Leistungsanpassungen auf einem sehr hohen Niveau und viel zu spät gestartet ist.
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Bis mindestens ins Jahr 2024 werden durch das zögerliche Handeln des Stiftungs- und letztlich auch des Stadtrates Personen mit zu hohen Rentenversprechen in Rente gehen. Diese Renten werden die Pensionskasse anschliessend noch während vielen Jahren belasten. Weitere Sanierungsschritte werden folgen müssen.
Die Stadt Winterthur muss durch die weitere Finanzspritze massiv Fremdkapital aufnehmen. Schulden, welche unseren Nachkommen hinterlassen werden. In der Weisung spricht der Stadtrat lediglich vom schwindenden Eigenkapital, zeigt aber nicht auf, wie mit dem grossen Schuldenberg umgegangen werden soll. Die Stadt Winterthur verfügt schon heute über die höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Kanton Zürich.
Mit der vorliegenden Weisung hat der Gemeinderat lediglich die Kompetenz, über die Höhe des weiteren Sanierungsbeitrages zu befinden. Ein Aushandeln bezüglich der Leistungen ist nicht möglich, da dies in der Kompetenz des Stiftungsrates liegt. Dies erschwert eine breit getragene Sanierung. Es wäre politisch klug gewesen, bereits bei der ersten Senkung des Umwandlungssatzes nach der letzten Sanierung das Parlament für die weitere Sanierungsdiskussion frühzeitig einzubeziehen.
Die Grünliberalen bezweifeln, ob der Zeitpunkt für eine zusätzliche Finanzspritze der richtige ist. Zuerst müssen die Leistungen auf ein Niveau gebracht werden, welche einen nachhaltigen Fortbestand der Pensionskasse sicher stellen und das Loch im Fass stopfen. Erst dann weiss man, wie hoch der Sanierungsbeitrag sein muss und kann Sanierungsschritte im 7-Jahres-Rythmus verhindern.