Montag, 30. August 2021
Mehrwertausgleich für eine nachhaltige Entwicklung von Winterthur
Mit der vorliegenden Teilrevision werden kantonale Vorgaben übernommen, welche einen Spielraum bei der Fläche und den Prozenten für den Mehrwert ermöglichen. Wir von der GLP folgen dabei dem Vorschlag des Stadtrates. Bei einer Fläche von über 1'200 Quadratmeter sind in den seltensten Fällen private Einfamilienhausbesitzer betroffen.
Beim Mehrwertausgleich von 40% setzen wir auf das bestehende Vorgehen mit den städtebaulichen Verträgen. Mit diesen Parametern kann vor allem bei der Zusammenarbeit mit institutionellen Investoren/Anlegern sicherstellt werden, dass die bauliche Entwicklung in Winterthur stadt- und klimaverträglich weitergeführt werden kann.
Gemeinderat Markus Nater
Mitglied der Bau- und Betriebskommission