Der Gemeinderat hat mit deutlicher Mehrheit entschieden, dass städtisches Land nur noch im Baurecht abgegeben werden soll. Vorausgegangen war eine Motion von Katrin Cometta-Müller (glp). Da das städtische Land knapp ist, muss ihm Sorge getragen werden. So kann Handlungsspielraum für kommende Generationen gesichert werden. Damit die Vorgabe praxistauglich ist, wurden verschiedene Ausnahme-Mechanismen eingebaut: Nur grosse Grundstücke sind vom Verkaufsverbot betroffen und der Verkauf bleibt bei einem Landtausch oder Realersatz möglich. Schliesslich können übergeordnete und langfristige Interessen weiterhin wahrgenommen werden, indem ein Landverkauf im Rahmen eines Quartierplan- oder Gestaltungsplanverfahren zulässig ist. Das Volk wird das letzte Wort haben.
Donnerstag, 31. Mai 2018
Abgabe von Land im Baurecht
Der Gemeinderat hat mit deutlicher Mehrheit entschieden, dass städtisches Land nur noch im Baurecht abgegeben werden soll.