Montag, 28. Februar 2022

Frei- und Grünflächen in der BZO

Mit der Motion betreffend einer ergänzenden Bestimmung in der BZO zu Frei- und Grünflächen lädt das Parlament den Stadtrat ein, mit der nächst möglichen Revision der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) eine Bestimmung vorzulegen, welche in den allgemeinen Bauzonen die Freiflächengestaltung bezüglich Grünanteil näher bestimmt. In der Motionsantwort nimmt der Stadtrat das Anliegen wohlwollend auf, wünscht sich aber eine Fristverlängerung, da zur Zeit einige Anpassungen im Kantonalen Recht ausstehend sind und innerstätisch im Rahmen von Winterthur 2040 Grundlagen erarbeitet werden.

Den Grünliberalen ist es wichtig, sich bei all den Themen abzuwägen, was gesetzlich geregelt werden muss und welche Anliegen in Form von Empfehlungen formuliert werden sollten. Empfehlungen haben den Vorteil, dass situativer gehandelt werden kann, bedingt aber von Seiten Bauherren Offenheit. 

Da es doch noch einige Zeit dauern wird, bis die BZO vorliegt, schlagen die Grünliberalen Empfehlungen für Bauherren vor, welche die wichtigen Anliegen wie weniger versiegelte Flächen, mehr biodiverse Gartengestaltung, weniger unterkellerte Freiräume, damit auch in Zukunft grosse Bäume gepflanzt werden können etc. aufnehmen. Über verschiedene Kanäle sollen die Empfehlungen bei potenziellen Bauherren beworben und erläutert werden. Dies hätte den Vorteil, dass diese wichtigen Anliegen schon vor der überarbeiteten BZO in den nächsten 6 Jahren vermehrt berücksichtigt würden und dies auch ein spannendes Testfeld ist, wie die Bauherren die Anliegen aufnehmen.

Annetta Steiner
Fraktionspräsidentin