Montag, 9. Mai 2022

Verordnung über die Kulturförderung

Mit dem Erlass einer Verordnung über die Kulturförderung war beabsichtigt, ein kulturpolitisches Zeichen zu setzen. Sie war ein Bekenntnis zur Kulturstadt und signalisierte, dass die bewährte Praxis der Kulturförderung gesichert und weiterhin mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden sollte, damit Winterthur auch in Zukunft als bedeutende Kulturstadt erhalten bleiben und diesem Ruf gerecht werden kann. Die GLP begrüsste den Erlass einer Verordnung über die Kulturförderung. Damit wäre die Kulturförderung der Stadt Winterthur erstmals und neu auf die notwendige materiell-rechtliche Grundlage gestellt worden.

Anliegen seitens GLP waren unter anderem, dass für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kulturstadt auch entsprechende finanzielle Mittel zu Verfügung stehen. Die Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt für die jährlichen Mittel ist wichtig. Ein nachhaltiger Finanzhaushalt ist die Grundlage für die Kulturförderung. Auch die partnerschaftliche Finanzierung mit anderen öffentlichen Händen ist voranzutreiben. Die Geeignetheit der Trägerschaften und die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist regelmässig zu überprüfen und Synergien sind zu realisieren.

Nach intensiver Vorberatung mit 4 Lesungen in der verantwortlichen Kommission Bildung, Sport und Kultur, wurde die Verordnung mit diversen Änderungen im Rat vorgestellt und zur Abstimmung vorgelegt. Leider wurde die Verordnung, dessen hauptsächlicher Zweck es war, die Leistung der Kultur für die Kulturstadt gesetzlich zu anerkennen, mit 32 zu 21 Stimmen abgelehnt – hauptsächlich von SP, AL, Grünen und SVP.

Monica Della Vedova Mumenthaler
Mitglied der vorberatenden Kommission