Donnerstag, 29. September 2016

Vernehmlassungsbericht zur Revision des Personalstatutes der Stadt Winterthur

Das Personalrecht ist im Alltag der Stadtverwaltung nicht immer spürbar. Im Vordergrund steht das Handeln, die Arbeit im Interesse der Stadt Winterthur. Dabei haben die Vorgesetz-ten eine sehr wichtige Funktion; sie leiten die Mitarbeitenden an und unterstützen diese. Die Regeln, welche für beide Seiten gelten, sind im Personalrecht enthalten. Der Stadtrat hat sich entschieden, das Personalstatut zu überarbeiten. Es soll für die nächsten Jahre eine erhöhte Flexibilität bieten, damit sich die Verwaltung den sich stetig ändernden Bedürfnissen der Stadt anpassen kann. Gleichzeitig müssen wir aber auch darauf schauen, dass die Stadt als Arbeitgeberin attraktiv bleibt.

Der Stadtrat hat darum ein Gesamtpaket geschnürt, das aus verschiedenen Elementen be-steht. Die Flexibilität soll erhöht werden, indem die Lohnanpassung keine Automatismen mehr enthält, eine neue Kategorie von Mitarbeitenden geschaffen wird und beim Thema Kündigung Vereinfachungen vorgenommen werden. Andererseits soll – auf Kosten der bisherigen, grosszügig ausgestalteten Treueprämie – der Ferienanspruch auf fünf Wochen er-höht werden. Damit setzt der Stadtrat auch ein Zeichen, um der zunehmenden Belastung am Arbeitsplatz entgegen zu wirken und einen weiteren Beitrag an die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu leisten.

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