In ihrer Vernehmlassungsantwort begrüsst die GLP die Verordnung über die Kulturförderung sehr. Damit wird die Kulturförderung der Stadt Winterthur erstmals auf die notwendige materiell-rechtliche Grundlage abgestellt. Damit kann – ganz im Sinne der GLP – das vielfältige und hochstehende Kulturangebot Winterthurs gesichert und entwickelt werden.
In ihrer Vernehmlassungsantwort unterstreichen die Grünliberalen der Stadt Winterthur, dass aus der kleinteiligen, freien Szene wichtige Impulse hervorgehen, die gesellschaftliche Entwicklungen nicht nur reflektieren, sondern auch in ihr aktuelles Schaffen einbeziehen. Die GLP fordert deshalb in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass ein stärkerer Fokus auf die freie Szene gelegt wird.
Im 2016 erschienenen «Positionspapier Kultur» der Grünliberalen empfahl die GLP bereits den Einbezug von ökologischen Kriterien in die Kulturförderung. Den Einbezug von Nachhaltigkeit befürworten die Grünliberalen, verlangen aber eine Präzisierung des Begriffes Nachhaltigkeit.
Für Kunst-am-Bau muss in der Verordnung ein Kostendach eingeführt werden, welches unabhängig der Grösse des Bauvorhabens nicht überschritten werden darf. In ihrer Antwort unterstreicht die GLP zudem, dass die Kulturpolitik und deren Steuerung dem Stadtparlament obliegt.
Diverse weitere Anträge ergänzen die Vernehmlassungsantwort der GLP. Damit will die GLP einen aktiven Beitrag leisten, um die Stadt weiterhin als Kulturstadt mit überregionaler Bedeutung zu positionieren. Die GLP schätzt das reichhaltige Kulturangebot der Stadt Winterthur und legt grossen Wert darauf, dass dieses auch in Zukunft Fortbestand hat.