Donnerstag, 29. September 2016
Vernehmlassungsbericht zur Revision des Personalstatutes der Stadt Winterthur
Das Personalrecht ist im Alltag der Stadtverwaltung nicht immer spürbar. Im Vordergrund steht das Handeln, die Arbeit im Interesse der Stadt Winterthur. Dabei haben die Vorgesetz-ten eine sehr wichtige Funktion; sie leiten die Mitarbeitenden an und unterstützen diese. Die Regeln, welche für beide Seiten gelten, sind im Personalrecht enthalten. Der Stadtrat hat sich entschieden, das Personalstatut zu überarbeiten. Es soll für die nächsten Jahre eine erhöhte Flexibilität bieten, damit sich die Verwaltung den sich stetig ändernden Bedürfnissen der Stadt anpassen kann. Gleichzeitig müssen wir aber auch darauf schauen, dass die Stadt als Arbeitgeberin attraktiv bleibt.
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